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Fälligkeit der Müllgebühren für das 2. Halbjahr 2026


Fälligkeit der Müllgebühren für das 2. Halbjahr 2026

Das Landratsamt Tirschenreuth / Abfallwirtschaftszentrum im Landkreis Tirschenreuth weist alle Grundstückseigentümer auf die Fälligkeit der Müllgebühren zum 31. Juli 2026 hin.

Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die fälligen Gebühren von dem gemeldeten Konto abgebucht.

Sofern noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, müssen die Müllgebühren bis zur Fälligkeit unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer auf ein Konto des Landratsamtes eingegangen sein.

Bankverbindungen:

Sparkasse Nördliche Oberpfalz  

IBAN: DE61 7535 0000 0000 1002 30    

BIC: BYLADEM1WEN

oder

Postbank Nürnberg

IBAN: DE49 7601 0085 0008 9108 59

BIC: PBNKDEFF760

Bitte denken Sie daran, dass die für die Gebührenberechnung wesentlichen Umstände, wie Änderungen der Kontoverbindungen oder Eigentümerwechsel, dem Abfallwirtschaftszentrum, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich stets unmittelbar schriftlich mitzuteilen sind (Post oder E-Mail an abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de).

Für weitere Fragen steht das AWZ telefonisch unter 09633/923193-24 zur Verfügung.