Fälligkeit der Müllgebühren für das 2. Halbjahr 2026
Fälligkeit der Müllgebühren für das 2. Halbjahr 2026
Das Landratsamt Tirschenreuth / Abfallwirtschaftszentrum im Landkreis Tirschenreuth weist alle Grundstückseigentümer auf die Fälligkeit der Müllgebühren zum 31. Juli 2026 hin.
Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die fälligen Gebühren von dem gemeldeten Konto abgebucht.
Sofern noch nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen wird, müssen die Müllgebühren bis zur Fälligkeit unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer auf ein Konto des Landratsamtes eingegangen sein.
Bankverbindungen:
Sparkasse Nördliche Oberpfalz
IBAN: DE61 7535 0000 0000 1002 30
BIC: BYLADEM1WEN
oder
Postbank Nürnberg
IBAN: DE49 7601 0085 0008 9108 59
BIC: PBNKDEFF760
Bitte denken Sie daran, dass die für die Gebührenberechnung wesentlichen Umstände, wie Änderungen der Kontoverbindungen oder Eigentümerwechsel, dem Abfallwirtschaftszentrum, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich stets unmittelbar schriftlich mitzuteilen sind (Post oder E-Mail an abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de).
Für weitere Fragen steht das AWZ telefonisch unter 09633/923193-24 zur Verfügung.