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Sperrmüll

Was ist Sperrmüll?

Unter den Begriff „Sperrmüll“ fallen die sperrigen Haushaltsgegenstände, die einzeln zu groß für die Restmülltonne sind und die man bei einem Umzug in der Regel mitnehmen würde. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der kostenlosen Sperrmüllentsorgung keine Haushaltsauflösungen enthalten sind. Die Kosten für die Entsorgung von Haushaltsauflösungen sind vom Besitzer selbst zu tragen, da es sich nicht mehr um haushaltsübliche Mengen handelt.

Beispiele für typischen Sperrmüll:

  • Metallgegenstände wie Fahrräder, Sportgeräte, Schubkarren oder Wäscheständer
  • Möbel wie Schränke, Tische, Stühle, Betten oder Polstermöbel
  • Einrichtungsgegenstände wie Matratzen, Spiegel, Aquarien oder Bilderrahmen
  • Balkon- und Gartenartikel wie Blumenkasten, Sonnenschirme, Pavillions oder Gießkannen
  • weitere Beispiele siehe >> Abfall-ABC

 


 

Was ist kein Sperrmüll?

  • Bau- und Renovierungsabfälle wie Sanitärporzellan, Türen, Fensterrahmen, Außenrollos, Tapeten, Laminatböden, Teppiche
  • Abfälle aus dem KFZ-Bereich wie Reifen, Kotflügel, Autositze, Stoßstangen
  • Abfälle, für die andere Sammelsysteme eingerichtet sind
  • Kleinteiliger Restmüll in größeren Mengen kann an der >> Müllumladestation des ZMS oder über einen zusätzlichen Restmüllsack entsorgt werden.

 

Tipp: Im >> Abfall-ABC finden Sie viele Beispiele und den richtigen Entsorgungsweg.

 


 

Sperrmüll-Abholung

Wie ist Sperrmüll zur Abholung anzumelden?

Anmeldungen zur Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten können von Gründstückseigentümern, Hausverwaltungen oder Mietern eingereicht werden.

Dies muss schriftlich beim Abfallwirtschaftszentrum erfolgen.

NEU: Das Formular können Sie nun auch online ausfüllen und direkt abschicken.

Hier geht es zum online-Formular.

Zum ausdrucken: Bitte nutzen Sie hierzu das >> Formular zur Sperrmüll-Abholung.

Bitte füllen Sie aus Ihrem eigenen Interesse das Formular möglichst lückenlos aus.
So kann die Abfallwirtschaft Sie bei etwaigen Unklarheiten bei der Bearbeitung Ihres Antrages schnell telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Welche Sperrmüll-Gegenstände darf ich zur Abholung bereitstellen?

Es werden ausschließlich angemeldete Gegenstände mitgenommen, die unter den Begriff "Haushaltssperrmüll" fallen. Weitere Informationen, welche Abfälle unter Sperrmüll fallen, finden Sie in unserem >> Abfall-ABC.

Nachträgliche Änderungen von Anzahl oder Art der Sperrmüllgegenstände sind dem Landratsamt rechtzeitig unter Tel.: 09633 / 923193-20 anzuzeigen. Bitte haben Sie Verständnis, falls Sperrmüllnachmeldungen aufgrund bereits erfolgter Tourenplanung nicht berücksichtigt werden können, da der Platz im Sperrmüllfahrzeug begrenzt ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Anmeldung, dass einzelne Gegenstände ein Gewicht von 60 kg und ein Maß von ca. 1 m x 2 m  nicht überschreiten dürfen.

Ausgeschlossen von der Sperrmüll-Abholung sind zudem hygienisch bedenkliche Abfälle (z.B. stark verunreinigte oder von Schimmel befallene Gegenstände).

Auch "diverse Kleinteile" (z.B. VHS-Kassetten, Kleiderbügel), welche in die Restmülltonne gehören, sind kein Sperrmüll und werden nicht mitgenommen.

Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?

Bitte berücksichtigen Sie, dass i.d.R. eine Abholzeit von bis zu 6 Wochen möglich ist.

Den genauen Abholtermin teilt Ihnen direkt das zuständige Abfuhrunternehmen (Firma Magnitz GmbH) per Post mit.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Antragsteller oder ein Beauftragter bei der Übergabe des Sperrmülls anwesend sein muss, um die Abholung gegenzuzeichnen.

Falls der Antragsteller oder dessen beauftragter Dritter aus zwingenden Gründen den zugeteilten Abholtermin nicht wahrnehmen kann, ist die Firma Magnitz rechtzeitig zu informieren (Tel.: 09631 / 7031-0).

Was ist am Tag der Abholung zu beachten?

Am Tag der Abholung müssen die zu entsorgenden Sperrmüllgegenstände und auch der Elektroschrott an einem Platz vor oder auf Ihrem Grundstück bereitgestellt werden, der von dem Abfuhrfahrzeug problemlos anfahrbar ist.

Die Übergabe des Sperrmülls muss auf einer ebenerdigen Abstellfläche erfolgen, welche ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust durch die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens erreicht werden kann.

Andernfalls kann die Sperrmüllmitnahme nicht oder nur teilweise erfolgen.

Bis zur Abholung durch das Abfuhrunternehmen bleibt der Sperrmüll im Eigentum und in der Haftung des jeweiligen Besitzers.

Bitte sehen Sie davon ab, Ihren Sperrmüll bereits einige Tage vor dem Abholtermin bereitzustellen.

Nach der Abfuhr hat der Antragsteller für eine Säuberung des Stellplatzes zu sorgen.

Sperrmüll-Direktanlieferung

Wie können Sperrmüll oder Elektroaltgeräte direkt angeliefert werden?

Direktanlieferungen von Sperrmüll oder Elektrogeräten an die Wertstoffsammelstelle können durch Mieter, Grundstückseigentümer oder ein durch Sie beauftragten Dritten (z.B. Nachbar) erfolgen.

Eine telefonische Voranmeldung ist ausschließlich erforderlich bei:

  • Anlieferungen von mehr als 15 Elektrogroßgeräten (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine) Diese sind aufgrund des beschränkten Platzangebotes unbedingt vorab abzusprechen!
  • Anlieferungen von Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodulen
  • Direktanlieferungen von „Großkunden“ (z.B. Möbel- oder Elektrohändler im Auftrag ihrer Kunden): Diese Anlieferungen sind rechtzeitig vorher schriftlich beim Abfallwirtschaftszentrum anzumelden. Das gesonderte Formular erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft!

Was ist bei der Anlieferung unbedingt zu beachten?

Für einen reibungslosen Ablauf ist die Benutzungsordnung der Wertstoffsammelstelle einzuhalten.

Die angelieferten Gegenstände sind vom Anlieferer – ggf. unter Zuhilfenahme einer zweiten Person – selbst abzuladen. Eine Hilfe beim Abladen seitens des Betriebspersonals ist nicht gewährleistet.
Ihre Anlieferung ist nur mit Müllmarken-Nummer möglich!

NEU:  Seit dem 01.01.2024 ist kein Formular zur Anlieferung von Sperrmüll mehr nötig.

Ein Abkippen des Sperrmülls ist nicht gestattet!
Der angelieferte Sperrmüll muss nach den verschiedenen Bestandteilen getrennt werden.

Sperrmüll ist möglichst getrennt zu halten!
Unsortierte Anlieferungen (Sperrmüll mit Rest- bzw. Baumüll gemischt) werden abgelehnt!
Diese gemischten Abfälle sind bei der >> Müllumladestation (ZMS) gebührenpflichtig zu entsorgen.