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Elektrogeräte

Getrennte Erfassung von Elektrogeräten

Am 24.03.2006 trat in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Seit diesem Tag dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden – sie müssen getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden.

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, durch fachgerechtes Recycling Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehörten bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit  Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber.

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Rücknahme durch den Einzelhandel

Im ElektroG wird die Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten geregelt. Kleingeräte bis zu einer Größe von < 25 cm müssen immer zurückgenommen werden, größere Altgeräte nur bei einem Neukauf eines gleichartigen Gerätes. Folgende Vertreiber von Elektrogeräten sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet:

  • Elektrofachhandel mit einer Verkaufsfläche ab 400 m²
  • Lebensmittelhandel (Discounter) mit einer Verkaufsfläche ab 800 m²
  • Online-Handel: Auf Anfrage kostenlose Abholung bzw. verbrauchernahe Rücknahmemöglichkeiten

 


 

Entsorgung über den Sperrmüll

Ausgediente, haushaltsübliche Elektrogeräte können auch über die Sperrmüllabfuhr abgeholt oder selbst auf der Wertstoffsammelstelle Steinmühle angeliefert werden (siehe >> Sperrmüll). Diese Regelung gilt für alle elektrisch betriebenen, haushaltsüblichen Geräte vom Elektrorasierer und der elektrischen Uhr über PCs und Fernseher bis hin zum Kühlschrank oder E-Herd.

Hierbei ist unbedingt zu beachten:

Nicht angenommen werden stark verunreinigte Elektrogeräte oder Geräte mit Inhalt (z.B. verdorbene Lebensmittel, Restmüll)!

Entfernen Sie vor der Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte die Akkus, Batterien und Leuchtmittel, sofern diese nicht fest in den Geräten verbaut worden sind.

 


 

Besondere Elektrogeräte

Photovoltaik-Module

PV-Module werden auf der Wertstoffsammelstelle ausschließlich nach telefonischer Anmeldung angenommen. Die Kontakte der PV-Module sind im Vorfeld abzukleben.

Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen enthalten Schadstoffe!

Achtung: Gefahr vor asbesthaltigen Bauteilen!

Vor der Entsorgung von Nachtspeicheröfen bitte unbedingt die Hinweise unter der Rubrik >> Nachtspeicheröfen beachten!

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden auf der Wertstoffsammelstelle angenommen.

Leuchtstoffröhren sind einzeln (nicht gebündelt) und ohne Verpackung anzuliefern!

Anlieferungen über 200 Stück sind telefonisch unbedingt vorab abzusprechen!

Zudem können Sie bei den >> Problemabfallsammlungen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen in geringen Mengen (max. 5 Stück) abgeben.