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Formulare

Hier finden Sie sämtliche Formulare der Abfallwirtschaft zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Änderung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Nutzen Sie dieses Formular, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert oder Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Bitte beachten Sie: Gebührenschuldner ist nach der Abfallwirtschaftssatzung der Eigentümer des Objekts. Ein SEPA-Lastschriftverfahren vom Mieter ist nicht möglich. Für jedes Objekt ist nur ein SEPA-Lastschriftmandat möglich!

>> Antrag - SEPA-Lastschriftmandat

Ab- und Anmelden von Müllgefäßen oder Eigentümerwechsel

Antragsberechtigt sind nur Grundstückseigentümer und beauftragte Hausverwaltungen.

Diese müssen unverzüglich alle wesentliche Umstände zur Abfallentsorgung bzw. Gebührenerhebung dem Landratsamt (Sachgebiet 440 - Abfallwirtschaftszentrum) mitteilen.

Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Eine Änderung des Bescheides kann erst zum Zeitpunkt des dokumentierten Eingangs Ihres Antrages beim Landratsamt  veranlasst werden. Stichtag ist hier nach der Satzung der letzte Tag eines Monats. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!

WICHTIG!

Nur Grundstückseigentümer sind berechtigt und verpflichtet, Änderungen vorzunehmen. Auch bei einem Mieterwechsel ist es die Aufgabe des Vermieters, Restmüll- und Altpapiertonnen ab- oder anzumelden. Änderungen wie z.B. Eigentümerwechsel, müssen vom alten und neuen Besitzer unverzüglich dem Landratsamt mitgeteilt werden.

Eine Änderung des Gebührenbescheides ist erst zum Zeitpunkt der Bekanntgabe möglich. Hierbei können in Absprache die für das Grundstück angemeldeten Gefäße übernommen werden. Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

>> Antrag - Änderungsmeldung

Ersatz-Gebührenkontrollmarke/n beantragen

Wenn Ihre Gebührenkontrollmarke auf dem Abfallgefäß nicht mehr lesbar ist, lösen Sie diese bitte von Ihrer Mülltonne ab und kleben die Gebührenkontrollmarke auf den Antrag. Den Antrag senden Sie uns bitte auf dem Postweg zu.
Sie erhalten von uns wiederum eine neue Gebührenkontrollmarke zugestellt.

>> Antrag Ersatz-Gebührenkontrollmarke

Anschluss von Neubauten an die öffentliche Abfallentsorgung

Dieses Formular ist nur bei Neubauten zu verwenden! Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Bezug Ihres Neubaus.

Für den Postweg, die Antragsbearbeitung und insb. die Gefäßauslieferung/en (Papier- und ggf. Biotonnen) ist mit einer gewissen Vorlaufzeit zu kalkulieren.

Hinweis: Restmüllgefäße sind vom Eigentümer selbst zu beschaffen.

WICHTIG!

Nur Grundstückseigentümer sind berechtigt und verpflichtet, Änderungen vorzunehmen. Auch bei einem Mieterwechsel ist es die Aufgabe des Vermieters, Restmüll- und Altpapiertonnen ab- oder anzumelden. Änderungen wie z.B. Eigentümerwechsel, müssen vom alten und neuen Besitzer unverzüglich dem Landratsamt mitgeteilt werden.

Eine Änderung des Gebührenbescheides ist erst zum Zeitpunkt der Bekanntgabe möglich. Hierbei können in Absprache die für das Grundstück angemeldeten Gefäße übernommen werden. Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

>> Antrag - Neuanmeldung

Sperrmüllabholung beantragen

Anmeldungen von Sperrmüll können sowohl durch Grundstückseigentümer als auch Mieter erfolgen.

Der Abholtermin wird dem Antragsteller durch das beauftragte Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie: Nachträgliche Änderungen von Anzahl oder Art der angemeldeten Sperrmüllgegenstände und haushaltsüblichen Elektroaltgeräten sind rechtzeitig dem Landratsamt unter 09633/923193-20 anzuzeigen.

Ihren ausgefüllten Antrag können Sie gerne per E-Mail an die Abfallwirtschaft(at)Tirschenreuth.de senden.

>> Antrag - Sperrmüllabholung

NEU: Das Formular können Sie nun auch online ausfüllen und direkt abschicken.

Hier geht es zum Online-Formular

Sperrmülldirektanlieferungen auf der Wertstoffsammelstelle

Ihre haushaltsüblichen Elektroaltgeräte und Ihren Haushaltssperrmüll können Sie ohne telefonische Voranmeldung auf der Wertstoffsammelstelle anliefern.

Anlieferungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten montags bis freitags (täglicher Annahmeschluss: 11:45 Uhr sowie 15:45 Uhr) und unter Einhaltung der unten angeführten Vorschriften möglich.

Bitte haben Sie Verständnis,  die nachfolgenden Vorschriften zwingend zu beachten sind:

  • Den Weisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Formular „Direktanlieferung“ ist bereits ausgefüllt (unbedingt Müllmarkennummer eintragen) mitzubringen.

Eine telefonische Voranmeldung bei Sperrmülldirektanlieferungen nach wie vor erforderlich bei:

  • Direktanlieferungen von „Großkunden“ (z.B. Möbel- oder Elektrohändler im Auftrag ihrer Kunden)
    Diese Anlieferungen sind vorherschriftlich bei der Abfallwirtschaft anzumelden. Das gesonderte Formular erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft!
  • Anlieferungen von mehr als 15 Elektrogroßgeräten (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine)
    Diese sind aufgrund des beschränkten Platzangebotes unbedingt vorab abzusprechen!
  • Anlieferungen von Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodulen 

>> Antrag - Sperrmülldirektanlieferung

Downloads

Abfallwirtschaftsberichte

Der Abfallwirtschaftsbericht des Landkreises Tirschenreuth umfasst:

  • das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Tirschenreuth für Haushaltsabfälle
  • Informationen zu den angefallenen Abfallfraktionen Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier und Problemabfälle,
  • Informationen zu den Fraktionen Altglas, Weißblech und Leichtverpackungen (Gelber Sack), welche im Zuständigkeitsbereich der Dualen Systeme liegen.
     

>> Jahresbericht 2019

>> Jahresbericht 2020

>> Jahresbericht 2021

>> Jahresbericht 2022

 

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung & der Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr finden Sie >> hier.

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Sammlung von Haushaltssperrmüll und Elektroaltgeräten finden Sie >> hier.

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Förderung von Mehrwegwickelutensilien finden Sie >> hier.