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Müllgebühren

Fälligkeit

Die Müllgebühren werden immer zum 31. Januar und 31. Juli eines Jahres fällig.
 



Halbjährliche Müllgebühren

LiterBehälterKosten
   60Müllgroßbehälter  41,82 €
   80Müllgroßbehälter  55,74 €
  120Müllgroßbehälter  83,64 €
  240Müllgroßbehälter 167,28 €
  770Großmüllbehälter536,52 €
1.100Großmüllbehälter766,44 €

 

Nach der Abfallwirtschaftssatzung hat der Grundstückseigentümer die Restmüllgefäße selbst zu beschaffen.

Pro 60 Liter-Restmüllvolumen stellt Ihnen der Landkreis eine 240 Liter-Papiertonne kostenlos zur Verfügung.

Hinweis:
Sollte Ihnen die Anzahl der im Rahmen der Müllgebühr zustehenden Altpapiergefäße nicht ausreichen, können Sie einen zusätzliche Altpapierbehälter gegen Gebühr beantragen.
 



Zusätzliche Altpapierbehälter (halbjährliche Gebühr)

LiterBehälterKosten
  240Altpapiertonne 12,00 €
1.100Altpapiercontainer56,00 €

 

Das Papiertonnengefäß wird Ihnen seitens des Landkreises für die Dauer der Nutzung leihweise zur Verfügung gestellt.
 



Halbjährliche Biotonnen-Gebühr

LiterBehälterKosten
 80Biotonne 9,60 €
120Biotonne14,40 €

 

Das Biotonnengefäß wird Ihnen für die Dauer der Nutzung seitens des Landkreises kostenlos zur Verfügung gestellt.
 


 

Restmüllsäcke (einmalige Gebühr)

Wenn mal etwas mehr anfällt

Sollte einmal mehr Restmüll anfallen als die Restmülltonne aufnehmen kann, so besteht die Möglichkeit, den Müll selbst auf der Deponie Steinmühle (ZMS) zu entsorgen oder einen zusätzlichen Müllsack zu erwerben. Seit 1. Januar 2009 kostet dieser 3,00 Euro und ist in jeder Gemeinde oder in Tirschenreuth beim Landratsamt in der Mähringer Straße 7, Amtsgebäude I in der Kreiskasse erhältlich.

>> zur Seite des ZMS