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Batterien & Akkus

Gerätebatterien

Gerätebatterien sind alle Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können.
Diese werden typischerweise in Haushaltsgeräten und Spielzeugen verwendet, z.B. in Form von Mono-, Mignon- oder Mikrobatterien sowie Knopfzellen.

Dazu gehören auch alle kleinen wiederaufladbaren Batterien (Akkus) wie z.B. Nickelmetallhydrid (NiMH), Nickel-Cadmium (NiCd) oder Lithium-Ionen-Akkus.

Größere Batterien und Akkupacks (z.B. aus Laptops, Akku-Schraubern oder Gartengeräten) werden maximal bis 500 g angenommen.

Die Rückgabe ist an allen Verkaufsstellen sowie an der Wertstoffsammelstelle oder am Umweltmobil möglich.
Vor Anlieferung müssen die Batterie-Pole abgeklebt werden!

Beschädigte Batterien oder Akkus müssen aufgrund der Brandgefahr in Plastiktüten einzeln verpackt sein!

Für Batterien über 500 g (z.B. E-Bike-Akkus) ist keine Annahme an der Wertstoffsammelstelle und am Umweltmobil möglich (siehe >> Industriebatterien)!

 


 

Fahrzeugbatterien

Fahrzeugbatterien (Starter- oder Autobatterien) sind Batterien, die für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind.
Ausgenommen hiervon sind Lithium-Ionen-Autobatterien!

Bei Fahrzeugbatterien gibt es eine Pfandpflicht. Das Pfand erhalten Sie bei der Rückgabe im Handel (z.B. in der Kfz-Werkstatt oder im Kfz-Ersatzteilgeschäft).

An der Wertstoffsammelstelle kann die Rückgabe zwar ebenfalls erfolgen, aber ohne Pfandrückerstattung.

 


 

Industriebatterien

Industriebatterien sind Batterien, die im Gewerbe, der Landwirtschaft oder für den Antrieb von Elektro- und Hybridfahrzeugen genutzt werden (Antriebsbatterien). Ebenso können sie für stationäre, ortsfeste Anwendungen wie beispielsweise unterbrechungsfreie Stromversorgungen zum Einsatz kommen.

Dazu zählen auch Akkus aus E-Bikes.

An der Wertstoffsammelstelle ist keine Annahme von Industriebatterien möglich!

Die Vertreiber von Industriebatterien sind verpflichtet, Möglichkeiten zur kostenlosen Rückgabe anzubieten. Der Endnutzer muss Industrie-Altbatterien daher dem Vertreiber oder einem Entsorgungsfachbetrieb überlassen.